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Steuerbüro

Auf der Website vom Kanton Solothurn finden Sie u.a. Folgendes:
- Steuererkärungssoftware
- Steuerrechner
- Fristerstreckungsgesuche

www.so.ch


Steuervorbezug

Die Steuerraten werden im 1. Halbjahr mit drei Raten fakturiert. Als Basis dienen uns die Daten der letzten Veranlagung.
Sollte Ihr Einkommen gegenüber der Berechnungsgrundlage erheblich abweichen, sind wir Ihnen für eine entsprechende Mitteilung dankbar.

Die Steuervorbezugsraten sind wie folgt fällig:

1. Rate: 30.04.
2. Rate: 31.08.
3. Rate: 15.12.

Steuerraten werden nicht gemahnt. Mit der Schlussrechnung wird allerdings der Verzugszins auf geschuldeten
und fakturierten Steuervorbezugsraten gestützt auf das Steuerreglement in Rechnung gestellt (ab Fr. 20.--).

Steueranlage (der Staatssteuer) und Verzinsung

Natürliche Personen
 
Jur.
Personen
 
Kirchensteuer
KG Oberwil
Dorfteil Lüterswil
Kirchensteuer
KG Messen
Dorfteil Gächliwil
Verzinsung

 

Steuerjahr

 

120 % 115 % 14 % 12 % 3.0 % 2021
120 % 115 % 14 % 12 % 3.0 % 2020
120 % 115 % 14 % 12 % 3.0 % 2019
120 % 115 % 14 % 12 % 3.0 % 2018
120 % 115 % 11 % 12 % 3.0 % 2017
120 % 115 % 11 % 12 % 3.0 % 2016
120 % 115 % 10 % 12 % 3.0 % 2015
120 % 115 % 10 % 12 % 3.0 % 2014
120 % 115 % 10 % 12 % 3.0 % 2013
120 % 115 % 10 % 12 % 3.0 % 2012
120 % 115 % 10 % 12 % 3.5 % 2011

 

Lohnausweise

Der Regierungsrat hat eine 2010 beschlossene Bestimmung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern in Kraft gesetzt.
Diese verpflichtet die Arbeitgeber im Kanton Solothurn ab 2014 ein Exemplar des Lohnausweises ihrer Mitarbeiter dem Kantonalen
Steueramt einzureichen. Die Meldung kann mit einem zertifizierten Lohnprogramm automatisch erfolgen.

Der Lohnausweis ist ein gesamtschweizerisch gültiges Formular zur Bescheinigung sämtlicher Lohnbestandteile und Spesen.
Sie möchten einen Lohnausweis ausstellen? Die Schweizerische Steuerkonferenz stellt die Vorlage online unter  http://steuerkonferenz.ch zur Verfügung.