Online Casino Schweiz legal: Welche Anbieter erlaubt sind und woran du sie erkennst

Ein Online Casino ist in der Schweiz legal, wenn der Bundesrat die Konzession einer Schweizer Spielbank auf den Online-Betrieb erweitert hat. Welche Spielangebote laufen dürfen, entscheidet danach die ESBK. Diesen Rechtsstatus erfüllen zehn Plattformen, und dieser Kreis ist geschlossen.

Ob eine konkrete Domain dazugehört, prüfst du in drei Schritten selbst. An der Bewilligung hängen die praktischen Folgen: Steuerfreiheit, Spielsperre und der Weg deiner Auszahlung. Strafbar machst du dich als Spieler nicht — die Entscheidung vor der Anmeldung bleibt trotzdem deine.

Rechtsstatus: was in der Schweiz bewilligt ist

Das Geldspielgesetz (BGS) knüpft die Konzession an eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht, die eine landbasierte Spielbank betreibt (Art. 8). Der Online-Betrieb kommt nach Art. 5 Abs. 2 BGS nur als Erweiterung dieser Konzession dazu.

Reine Online-Marken kann es hier deshalb nicht geben. Zwei Instanzen teilen sich die Zuständigkeit: Konzession und Konzessionserweiterung erteilt der Bundesrat, die einzelnen Spielangebote bewilligt die ESBK. Ausländische Lizenzen wirken hier nicht, denn Bewilligung und Konzession gelten nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz.

  • Wer darf: eine Schweizer Aktiengesellschaft mit landbasierter Spielbank und erweiterter Konzession.
  • Wer beaufsichtigt: die ESBK. Bei der Gespa liegen Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele.
  • Wie durchgesetzt wird: über die Netzsperre nach Art. 86 BGS, mit der die Fernmeldedienstanbieterinnen gelistete Domains blockieren.

Eine Zahlungssperre kennt das BGS nicht; der Nationalrat entschied sich mit 135 zu 45 Stimmen für die Netzsperre. Lehnt deine Bank oder TWINT eine Zahlung an einen ausländischen Anbieter ab, folgt sie eigenen Compliance-Regeln und keiner gesetzlichen Pflicht. Das Bundesgericht hat die Netzsperren in BGE 148 II 392 als verhältnismässig beurteilt.

Bewilligte Plattformen: der geschlossene Kreis

Zehn Online-Plattformen sind bewilligt, jede mit ihrer eigenen Spielbank im Rücken (Stand: September 2026). Die ESBK publiziert diesen Kreis als Karte, der Schweizer Casino Verband führt dieselben Marken als Textliste. Die Aufsicht erteilt Zulassungen und spricht keine Empfehlungen aus.

PlattformSpielbank
jackpots.chGrand Casino Baden
mycasino.chGrand Casino Luzern
online.swisscasinos.chSwiss Casinos Pfäffikon
casino777.chCasino Davos
starvegas.chCasino Interlaken
7melons.chGrand Casino Kursaal Bern
pasino.chCasino du Lac Meyrin
swiss4win.chCasinò Lugano
admiral.chCasino Admiral Mendrisio
casineo.chCasinò Locarno

Das Gesetz erlaubt Namensänderungen nur, wenn ein bestehendes Online-Casino online geht: admiral.ch am 16. Juli 2025 und casineo.ch am 17. März 2026. Seit Mitte 2025 wurden zwei neue Angebote hinzugefügt; der Zyklus ist abgeschlossen.

Wie die Zahl zustande kommt, lässt sich nachrechnen: Der Bundesrat erteilte am 29.11.2023 22 Konzessionen für 2025 bis 2044, zwölf davon mit Online-Recht; im August 2025 fielen eine Konzession und eine Online-Erweiterung weg. Liechtenstein vergibt bis Ende 2028 gar keine Online-Konzessionen.

Domainprüfung in drei Schritten

Für die Prüfung einer beliebigen Domain brauchst du zwei öffentliche Listen und ein Formular. Die drei Schritte dauern zusammen zwei Minuten.

  1. Marke mit dem Verzeichnis der Online-Spielbanken abgleichen: Die ESBK publiziert es als Bild in der Fassung vom 17.03.2026, den einzigen öffentlichen Textauszug führt der Schweizer Casino Verband.
  2. Domain in der Sperrliste suchen: Die Fassung vom 25. August 2026 zählt nach Angaben der ESBK 3’567 Einträge und lässt sich als PDF durchsuchen.
  3. Im Zweifelsfall das Hinweisformular der ESBK nutzen, über das die Aufsicht Meldungen zu nicht bewilligten Angeboten entgegennimmt.

Eine CH-Adresse beweist dabei nichts, ebenso wenig eine deutsche, französische oder italienische Sprachversion. Auf der Sperrliste stehen selbst mehrere hundert Domains mit CH-Endung, darunter Nachahmer wie starvegas-casino.ch oder swiss4win-casino.ch.

Umgekehrt beweist das Fehlen auf der Liste keine Bewilligung, denn Sperren werden laufend nachgetragen. Von dreizehn ausländischen Marken, die sich an Schweizer Spieler richten, standen elf in der Fassung vom August 2026, zwei nicht; bewilligt ist keine von ihnen.

Auf der Anbieterseite hilft ein drittes Merkmal: Ein Konzessionär nennt seine Spielbank und seine Konzessionsnummer. Auf jackpots.ch stehen die ESBK-Lizenz mit der Nummer 516-003-01 und das Grand Casino Baden als Betreiberin.

Folgen für dich: Strafrecht, Steuer, Schutz, Auszahlung

Für dich zerfällt die Legalitätsfrage in vier Folgen. Die erste beruhigt, die drei übrigen hängen an der Bewilligung.

  • Strafrecht: Die Teilnahme an einem nicht bewilligten Angebot ist nicht strafbar; bedroht sind die Durchführung ohne Konzession mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (Art. 130 Abs. 1 BGS) und die Werbung mit Busse bis 500’000 Franken.
  • Steuer: Gewinne bei einem Schweizer Konzessionär bleiben bis CHF 1’071’000 steuerfrei, sofern sie ab dem 01.01.2026 anfallen; nur der übersteigende Teil unterliegt der Verrechnungssteuer von 35 %.
  • Spielerschutz: Spielsperre (Art. 80 BGS) und obligatorische Einsatz- oder Verlustlimiten (Art. 87 VGS) richten sich an zugelassene Veranstalterinnen; ausserhalb greift kein Schweizer Schutzmechanismus.
  • Auszahlung: Nach Art. 50 Abs. 2 VGS überweist der Veranstalter Gewinne und Restguthaben nur auf ein Zahlungskonto auf deinen eigenen Namen.

Ohne Bewilligung entfällt die Steuerbefreiung unabhängig von der Gewinnhöhe, und dein Anspruch ist rechtlich nicht durchsetzbar. Die ESBK weist zudem darauf hin, dass Einsätze und Gewinne in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.

Häufige Fragen zum Echtgeldspiel

Ist ein Online Casino in der Schweiz legal?

Ja, sofern der Anbieter zu den konzessionierten Schweizer Spielbanken gehört. Fehlt eine Website im Verzeichnis der Online-Spielbanken, ist ihr Angebot in der Schweiz nicht bewilligt.

Darf ein Anbieter mit ausländischer Lizenz in der Schweiz Spielbankenspiele anbieten?

Nein. Die Konzession setzt eine schweizerische Aktiengesellschaft mit landbasierter Spielbank voraus; Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Anjouan verschaffen hier kein Recht, Spielbankenspiele anzubieten.

Mache ich mich strafbar, wenn ich bei einem nicht bewilligten Anbieter spiele?

Nein. Die ESBK hält fest, dass Spielende in nicht konzessionierten Online-Casinos nach dem Geldspielgesetz nicht strafbar werden, dies aber auf eigene Gefahr tun.

Muss ich auf Gewinne aus Online-Spielbankenspielen die Verrechnungssteuer zahlen?

Teilweise. Gewinne ab dem 01.01.2026 bleiben bis CHF 1’071’000 steuerfrei; darüber liefert der Veranstalter die Verrechnungssteuer von 35 % unaufgefordert ab. Für Gewinne in der landbasierten Spielbank gilt keine obere Grenze.

Kann ich einen Bonusbetrag auszahlen lassen?

Nein. Gratisspielguthaben zählt nach Art. 50 Abs. 3 VGS nicht zum auszahlbaren Aktivsaldo. Ausbezahlt wird nur dieser Saldo, der Bonusbetrag selbst bleibt aussen vor.

Wo bekomme ich in der Schweiz Hilfe bei Spielproblemen?

Bei SOS Spielsucht: Die Helpline 0800 040 080 ist rund um die Uhr und anonym erreichbar. Eine Spielsperre nach Art. 80 BGS beantragst du bei einer Spielbank deiner Wahl; sie gilt landesweit.