Neue Online Casinos in der Schweiz: Neuzugänge, Perimeter und Prüfkriterien
Neue Online Casinos in der Schweiz sind Online-Angebote, die eine landbasierte Spielbank über eine Konzessionserweiterung ins Netz bringt. Zuletzt kamen zwei dazu: casineo.ch am 17. März 2026 und admiral.ch am 16. Juli 2025. Mehr Neuzugänge gibt es im bewilligten Perimeter aus zehn Domains derzeit nicht.
Wer ein beworbenes Angebot einordnen will, prüft sechs Kriterien: Konzessionsnummer, Betreibergesellschaft, Eintrag im Verzeichnis der ESBK, Spielangebot, Kasse und die Werkzeuge zum Spielerschutz. Der eigentliche Erneuerungsstrom des Marktes läuft ohnehin über neu qualifizierte Spiele: Die ESBK-Liste der live durchgeführten Spiele wuchs 2026 um 94 Positionen auf 425.
In der Praxis liegen die Hauptunterschiede zwischen jungen und etablierten Anbietern in der Kontoverwaltung und den Kassenprozessen, von temporären Spielkonten bis hin zu Auszahlungsmethoden. Der rechtliche Rahmen erklärt dies: Nur Betreiber von Online-Casinos in der Schweiz sind berechtigt, Online-Spiele anzubieten.
Neue Anbieter: zwei Zugänge mit Startdatum
Im bewilligten Perimeter sind zwei Marken tatsächlich neu, und beide lassen sich mit Startdatum belegen. Die Casinò Locarno SA schaltete casineo.ch am 17. März 2026 frei; es ist das zehnte Online-Angebot des Landes. Die Casinò Admiral SA aus Mendrisio startete admiral.ch am 16. Juli 2025; die Konzessionserweiterung hatte der Bundesrat am 26. Februar 2025 bewilligt. Eine weitere Lancierung ist seither nicht dokumentiert.
Die beiden Zugänge unterscheiden sich vor allem in dem, was sie öffentlich zeigen:
| Marke | Trägerspielbank | Online seit | Öffentlich einsehbare Angaben |
|---|---|---|---|
| casineo.ch | Casinò Locarno SA | 17.03.2026 | Kasse mit Methodenliste, Mindesteinzahlung CHF 10, Auszahlung üblicherweise innerhalb eines Werktags; keine App in den beiden Stores |
| admiral.ch | Casinò Admiral SA, Mendrisio | 16.07.2025 | eigene App in beiden Stores, herausgegeben von der Trägergesellschaft; keine öffentliche Kassenübersicht |
casineo.ch veröffentlicht die vollständige Kasse: Mindesteinzahlung CHF 10 bei allen Methoden, Auszahlungen üblicherweise innerhalb eines Werktags, an Wochenenden zahlt der Anbieter nicht aus. Dazu kommen eine Prüfschwelle von CHF 4’000 innerhalb von 24 Stunden und die IBAN der Casinò Locarno SA für Überweisungen.
admiral.ch geht den umgekehrten Weg. Die Marke ist in beiden App-Stores mit einer eigenen Anwendung vertreten, publiziert aber keine Kassenübersicht mit Methoden und Fristen. Die Frage, welches der beiden Angebote besser passt, beantworten deshalb nur die Angaben, die der jeweilige Anbieter selbst offenlegt.
Beide Domains stehen im Verzeichnis der Online-Spielbanken, das die ESBK als Bilddatei in der Fassung vom 17. März 2026 publiziert; denselben Bestand führt der Schweizer Casino Verband als Textliste. Wer eine dritte, angeblich neue Schweizer Marke beworben sieht, findet sie in keiner der beiden Quellen.
Der Perimeter der bewilligten Angebote: zehn Domains
Zum Perimeter der bewilligten Angebote gehören zehn Domains, und an ihm misst sich jede Neumeldung. Jede Domain gehört zur Konzession einer Spielbank mit Haus, Personal und kantonaler Verankerung:
- jackpots.ch: Grand Casino Baden AG, online seit 05.07.2019
- mycasino.ch: Grand Casino Luzern AG, online seit 2019
- online.swisscasinos.ch: Swiss Casinos Pfäffikon, online seit 02.09.2019
- casino777.ch: Casino Davos AG, online seit 09.09.2019
- starvegas.ch: Casino Interlaken AG, online seit 24.02.2020
- 7melons.ch: Grand Casino Kursaal Bern AG, online seit 15.09.2020
- pasino.ch: Casino du Lac Meyrin SA, online seit 16.11.2020
- swiss4win.ch: Casinò Lugano SA, online seit 01.03.2021
- admiral.ch: Casinò Admiral SA, Mendrisio, online seit 16.07.2025
- casineo.ch: Casinò Locarno SA, online seit 17.03.2026
Die Zahl erklärt sich aus der letzten Konzessionsrunde. Am 29. November 2023 vergab der Bundesrat 22 Spielbankenkonzessionen für die Jahre 2025 bis 2044, zwölf davon mit dem Recht auf ein Online-Angebot. Danach wurde der Kreis wieder kleiner. Die ESBK entzog am 20. August 2025 der Casino St. Moritz AG die Konzession und der Airport Casino Basel AG die Online-Erweiterung; Mendrisio kam ausserhalb der Runde hinzu.
Rund elf Berechtigungen stehen zehn aktiven Angeboten gegenüber. Mehr als ein elftes Schweizer Online-Angebot gibt der heutige Bestand an Berechtigungen also nicht her. Landbasiert wächst der Markt schneller. Das Casino Winterthur eröffnete am 10. Dezember 2025, die Zone Lausanne/Prilly hat den Betrieb noch nicht aufgenommen; im Online-Verzeichnis der ESBK steht keines der beiden Häuser. Ob daraus ein Online-Angebot wird, ist nicht angekündigt. Daraus folgt eine nüchterne Erwartung: Monatlich neue Anbieter kann der Schweizer Markt im dritten Quartal 2026 strukturell nicht liefern. Zwei Lancierungen in 14 Monaten sind hier das normale Tempo.
Prüfraster für ein neues Angebot: sechs nachvollziehbare Kriterien
Ein neues Angebot lässt sich in wenigen Minuten einordnen, ganz ohne Testberichte. Was Werbeseiten «Lizenz» nennen, ist hier die Konzession mit Online-Erweiterung. Sechs Kriterien reichen, alle sechs sind öffentlich nachprüfbar:
| Kriterium | Wo es nachprüfbar ist | Was ein Nein bedeutet |
|---|---|---|
| Konzession und Konzessionsnummer | Fusszeile des Anbieters, Verzeichnis der Online-Spielbanken | ohne Eintrag im Verzeichnis ist das Angebot in der Schweiz nicht bewilligt |
| Betreibergesellschaft hinter der Domain | Impressum, allgemeine Geschäftsbedingungen, IBAN in der Kasse | eine Gesellschaft ohne Schweizer Spielbank kann keine Konzessionserweiterung halten |
| Gegenprobe gegen die Sperrliste | Sperrliste der ESBK in der Fassung vom 25. August 2026 | ein Eintrag bedeutet Zugangssperre bei allen Providern |
| Spielangebot und Sprache der Tische | Spielbereich und Live-Bereich der Marke | fehlende deutschsprachige Tische sind ein Komfortthema, kein Zulassungsmangel |
| Kasse und Auszahlungsweg | Kassenseite oder Hilfebereich des Anbieters | ohne publizierten Auszahlungsweg bleibt die Frist eine offene Frage |
| Werkzeuge zum Spielerschutz | Kontobereich direkt nach der Registrierung | fehlende Limiten widersprechen Art. 87 VGS |
Der schnellste Test ist die Konzessionsnummer in der Fusszeile. Sie folgt einem festen Muster, und das angehängte E weist die Erweiterung auf den Online-Betrieb aus:
- jackpots.ch: 516-003-01
- 7melons.ch: 2023-A-04-E
- casineo.ch: 2023-B-10-E
Der zweite Blick gilt der Gesellschaft: casineo.ch nennt die Casinò Locarno SA samt IBAN, admiral.ch die Casinò Admiral SA als Herausgeberin der App. Beim Spielerschutz zählt, was nach der Registrierung im Konto erreichbar ist: Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangt Art. 87 VGS ab Kontoeröffnung, eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden.
Eine Spielsperre gilt schweizweit und wird seit dem 7. Januar 2025 gegenseitig mit Liechtenstein anerkannt; wer gesperrt ist, kommt also auch bei einem frisch gestarteten Anbieter nicht ins Spiel. Ob eine Marke eine App für das mobile Spiel anbietet, schwankt: Sieben der zehn Konzessionäre publizieren eine, der jüngste bisher nicht — über die Bewilligung sagt das nichts aus.
Boni bei einem Neustart: was ein Willkommensangebot wert ist
Boni und andere Promotionen gibt es auch bei jungen Konzessionären, ihre Grenze zieht Art. 50 Abs. 3 VGS: Gratisspielguthaben gehört nicht zum Aktivsaldo und wird deshalb nie ausbezahlt. Ausbezahlt werden der eigene Echtgeldsaldo und der Gewinn, der daraus entsteht.
Nachprüfbar ist an einem Angebot weniger die Summe als die Gewichtung. Zwei Konzessionäre publizieren dieselben Werte: Spielautomaten zählen zu 100 Prozent an die Umsatzbedingungen, Live-Casino, Game Shows, Poker und Baccarat zu 10 Prozent, Jackpot-Spiele zu 0 Prozent. Der geforderte Umsatz liegt beim 30-Fachen, bei einzelnen Spielen deutlich höher.
Werbung ist zudem begrenzt: BGS Art. 74 verbietet aufdringliche und irreführende Ansprache, Art. 131 stellt Werbung für ein nicht bewilligtes Angebot mit Busse bis CHF 500’000 unter Strafe. Exklusive Promocodes für einen Neustart sind in der Schweiz daher ein Warnsignal.
Gegenprobe: wenn ein beworbenes Angebot nicht im Perimeter steht
Die ESBK führt eine Sperrliste, die in der Fassung vom 25. August 2026 rund 3’500 Domains umfasst, davon 234 mit einer Schweizer Domainendung. Allein diese Fassung nahm rund 170 Domains neu auf. Nach BGS Art. 86 sperren die Fernmeldedienstanbieterinnen den Zugang, und wer die Adresse aufruft, landet auf einer Warnseite mit dem Hinweis auf die Zugangsbeschränkung.
Ein Fehlen auf dieser Liste beweist umgekehrt gar nichts. Die Liste wächst nachträglich, und die Nachträge kommen in Paketen. Massgeblich bleibt allein das Verzeichnis der bewilligten Online-Spielbanken.
Ein wiederkehrendes Muster sind Domainnamen, die eine Schweizer Marke imitieren. Bei einem einzigen Konzessionär stehen zehn solcher Doppelgänger auf der Liste, vier davon kamen mit der jüngsten Fassung dazu. Gesperrt sind auch Adressen, die den Wortlaut «neue Online Casinos Schweiz» im Domainnamen tragen. Wer trotzdem bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, macht sich selbst nicht strafbar, verliert aber den Rechtsschutz und die steuerliche Privilegierung des Gewinns.
Neu im Angebot: qualifizierte Spiele und neue Live-Tische
Neu im Angebot eines Konzessionärs sind meist qualifizierte Spiele und zusätzliche Live-Tische. Der Markt erneuert sich also schneller, als die Zahl der Marken vermuten lässt.
Die ESBK-Liste der live durchgeführten Online-Geldspiele wächst in Schüben:
- Fassung vom 3. Juni 2026: 356 qualifizierte Positionen
- Fassung vom 13. August 2026: 425 qualifizierte Positionen
- an diesem einen Tag neu qualifiziert: 20 Positionen
- im laufenden Jahr insgesamt: 94 Positionen
Qualifiziert wird jede einzelne Spielposition, mit eigener Qualifikations-ID und Schweizer Zertifikatsnummer. Automatisierte Spiele durchlaufen davor eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Ein Anbieter erhält also keine pauschale Freigabe für sein Sortiment.
Hinter den 425 Positionen stehen 14 Firmierungen. Im Verzeichnis geführt sind unter anderem Evolution, Playtech, Pragmatic Play und Stakelogic; Amusnet und weitere Gesellschaften kommen hinzu, und mit der Fassung vom 13. August 2026 erschien Synot erstmals mit einer Position. Wer nur diese vier Namen kennt, unterschätzt die Liste.
Sichtbar wird das im Live-Bereich. Deutschsprachige Tische sind bei vier Marken belegt: mycasino.ch, jackpots.ch, 7melons.ch und casino777.ch führen Varianten wie Deutsches Blackjack oder German Roulette. Zusätzlich betreibt mycasino.ch markeneigene Tische aus dem eigenen Haus. Tischlimiten und Studios sind ein Thema für sich.
Ein verbreitetes Verkaufsargument fällt aus: Die Konzessionäre publizieren keine Auszahlungsquoten, und einen vorgeschriebenen Mindestwert kennt die Schweiz nicht. Wer behauptet, neue Angebote zahlten besser aus, nennt keine überprüfbare Zahl.
Neustart gegenüber etablierter Marke: was sich für den Spieler unterscheidet
Der erste reale Kontakt mit einem neuen Anbieter ist das Konto. Es wird nach Art. 52 VGS zunächst provisorisch eröffnet, die Identität ist spätestens einen Monat später zu prüfen; casineo.ch und jackpots.ch nennen dafür übereinstimmend 30 Tage. Bis zur endgültigen Freischaltung darf ein Spieler höchstens CHF 1’000 überweisen und noch keine Gewinne beziehen.
Die Voraussetzungen sind bei jungen und alten Marken identisch: Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz, keine laufende Spielsperre und genau ein Konto pro Spieler. Ein Neustart bringt hier weder einen Vorteil noch zusätzlichen Aufwand.
An der Kasse zeigt sich der zweite Unterschied. Von den sieben Konzessionären mit öffentlich einsehbarer Kasse nehmen sechs eine Einzahlung per TWINT entgegen, casineo.ch als jüngste Marke eingeschlossen. PostFinance Pay und paysafecard stehen in allen sieben Kassen, die Banküberweisung in vier. Der Mindestbetrag liegt durchgehend bei CHF 10, allein Swiss Casinos verlangt für die Banküberweisung CHF 20.
Bei der Auszahlung sieht es im dritten Quartal 2026 anders aus. Die Banküberweisung ist der einzige Weg, den alle sieben Kassen anbieten; paysafecard scheidet als Gutschein prinzipbedingt aus, TWINT taucht in keiner Kasse als Auszahlungsweg auf, und für Karten bestätigt keiner der Konzessionäre eine Rückzahlung. Art. 50 Abs. 2 VGS verlangt ohnehin ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet.
Fristen nennt nur ein Teil des Marktes. Bei casineo.ch dauert eine Auszahlung üblicherweise einen Werktag, bei Swiss Casinos drei bis fünf Arbeitstage mit Bearbeitung von Montag bis Freitag. Der Anbieter admiral.ch veröffentlicht keine Kassenübersicht, dort bleibt die Frist bis zur ersten eigenen Auszahlung offen.
Vorteile und Nachteile eines neuen Anbieters
Belastbar ist an einem Neustart nur, was sich messen lässt. Diese Punkte sprechen dafür:
- publizierte Auszahlungsfrist und beziffertes Einzahlungsminimum, bei casineo.ch je ein Werktag und CHF 10
- aktuelle Oberfläche und ein Kassenumfang auf dem Niveau der etablierten Marken
- Startangebote, deren Umsatzbedingungen der Anbieter vor der Registrierung ausweist
- vollständige Werkzeuge zum Spielerschutz ab dem ersten Tag, weil Art. 87 und Art. 88 VGS keine Übergangsfrist kennen
Diese Punkte sprechen dagegen:
- kurze Nachweislage: Auszahlungspraxis und Support einer Marke von 2026 sind noch kaum dokumentiert
- teils fehlende öffentliche Kassenübersicht, wie bei admiral.ch
- kleineres Sortiment und weniger markeneigene Live-Tische als bei den Häusern von 2019
- keine App im Fall des jüngsten Anbieters, während sieben ältere Konzessionäre eine publizieren
Die verbreitete Gleichung «neu ist moderner» hält dem Vergleich damit nicht stand. Der jüngste Anbieter führt dieselben Zahlungswege wie die Häuser von 2019, dafür weniger Zusatzangebote.
Rechtsrahmen der Lancierung: warum neue Angebote selten sind
Eine Konzession erhält nach BGS Art. 4 und Art. 8 nur eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht, die eine Spielbank im Land betreibt. Art. 5 Abs. 2 erlaubt es, dieser Konzession den Online-Betrieb hinzuzufügen, und Art. 9 lässt ein entsprechendes Gesuch auch während der laufenden Konzessionsdauer zu. Genau diesen Weg gingen Mendrisio und Locarno.
Zuständig ist eine einzige Behörde. Die ESBK beaufsichtigt die Online-Spielbankenspiele, erteilt die Bewilligung für die einzelnen Spiele und führt beide Listen, das Verzeichnis der Angebote und die Sperrliste. Die Gespa betreut die Grossspiele, also Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele, und hat mit Online-Casinos nichts zu tun.
Durchgesetzt wird der Perimeter über die Netzsperre nach Art. 86 BGS. Eine Zahlungssperre kennt das Schweizer Geldspielrecht nicht; wenn eine Bank oder ein Zahlungsdienst eine Überweisung an einen Offshore-Anbieter ablehnt, ist das die eigene Regel des Anbieters.
Steuerlich wirkt sich die Anbieterwahl ebenfalls aus. Gewinne aus Online-Spielbankenspielen bei einem Schweizer Konzessionär bleiben bis CHF 1’071’000 steuerfrei, gültig für Gewinne ab dem 1. Januar 2026; die Verrechnungssteuer von 35 Prozent erfasst nur den Teil darüber. Die häufig zitierte Grenze von CHF 1’100 betrifft Kleinspiele und Lotterien.
Eine Lancierung bleibt unter diesen Bedingungen selten. Als Quelle neuer Marken fällt zudem die Nachbarschaft aus: Liechtenstein erteilt bis Ende 2028 keine Online-Konzessionen.
Entscheidung: welches neue Casino sich für wen eignet
Ein neues Casino eignet sich, wenn es im Perimeter steht und seine Kasse zum eigenen Bankkonto passt. Wer vor allem belegte Auszahlungspraxis und eingespielten Support sucht, fährt mit einem Haus aus den Jahren 2019 bis 2021 ruhiger. In dieser Reihenfolge fällt die Entscheidung:
- Steht die Domain im Verzeichnis der zehn bewilligten Angebote?
- Wie alt ist die Marke, und wie viel publiziert sie über Fristen und Limiten?
- Führt die Kasse einen Auszahlungsweg auf ein Konto in Ihrem Namen?
- Passen Spielangebot und Sprache der Live-Tische zu Ihren Gewohnheiten?
- Sind Limiten und Sperrwerkzeuge im Konto sofort erreichbar?
Prüfen Sie die Domain gegen die Angaben der ESBK, bevor Sie ein Konto eröffnen. Wer die Kontrolle über sein Spiel verliert, erreicht SOS Spielsucht rund um die Uhr unter 0800 040 080.
Häufige Fragen zu neuen Online-Casinos in der Schweiz
Nein. Bewilligt ist ein Online-Angebot nur, wenn es als Erweiterung der Konzession einer Schweizer Spielbank im Verzeichnis der ESBK steht. Das trifft auf zehn Domains zu; jede weitere Marke, die sich als neues Schweizer Casino bewirbt, gehört nicht dazu.
Nein. In 14 Monaten kamen zwei Angebote hinzu, admiral.ch im Juli 2025 und casineo.ch im März 2026; weil jede Online-Marke an einer landbasierten Spielbank hängt und der Bundesrat die Erweiterung bewilligen muss, sind monatliche Neustarts ausgeschlossen.
Ja, rechtlich betrachtet: Für alle Konzessionäre gelten dieselben Regeln zu Spielerkonto, Limiten, Auszahlung und Spielsperre. Der Unterschied liegt in der Nachweislage. Bei einer Marke von 2019 sind Kasse, Fristen und Support seit Jahren dokumentiert, bei einem Start von 2026 fehlt diese Historie noch. Wer die Lücke schliessen will, prüft vor der ersten Einzahlung die publizierten Fristen und Limiten.
Nein. Eine Konzession erhält nur eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht mit eigener Spielbank, und das Online-Angebot ist eine Erweiterung dieser Konzession. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Nein. Gratisspielguthaben zählt nach Art. 50 Abs. 3 VGS nicht zum Aktivsaldo und wird deshalb nie ausbezahlt. Auszahlbar sind der eigene Echtgeldsaldo und der Gewinn daraus, sobald die Umsatzbedingungen erfüllt sind, bei zwei Konzessionären also nach 30-fachem Umsatz.
Teilweise: TWINT ist bei sechs der sieben öffentlich einsehbaren Kassen ein Einzahlungsweg, beim jüngsten Anbieter eingeschlossen. Als Auszahlungsweg nennt es keine dieser Kassen: Das Geld liegt auf dem verknüpften Bankkonto, und die Auszahlung selbst läuft über die Banküberweisung.
Nein. Strafbar sind das Durchführen nach Art. 130 BGS und das Bewerben nach Art. 131 BGS eines nicht bewilligten Angebots, die Teilnahme selbst bleibt straflos. Der Gewinn steht dann allerdings ohne Rechtsschutz da und ohne die Steuerbefreiung, die bei einem Schweizer Konzessionär gilt.