Einwohnergemeinde | ||||
Lüterswil-Gächliwil
Gemeindeverwaltung Lüterswil-Gächliwil, Balmstrasse 11, 4584 Lüterswil
Tel. 032 351 55 74 - Mail info@lueterswil-gaechliwil.ch
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BauverwaltungDie Baupublikation erfolgt 1 x im Anzeiger BW. Die Einsprachefrist erstreckt sich auf 14 Tagen ab Publikation.
Für die Baugesuchsformulare klicken Sie hier
Was ist baubewilligungspflichtig? Die Aufzählung von baubewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen in § 3 KBV zeigt in anschaulicher Weise, Baubewilligungspflichtig ist alles, was zu einer dauernden, wesentlichen Veränderung führt. Bauhehörde ist die Baukommission. Die Bewilligung von Bauvorhaben auf dem gesamten Gemeindegebiet obliegt der Baubehörde. Inhalt und Einreichung des Baugesuches Das Baugesuch dient als Grundlage für die Prüfung, ob die Bauvorschriften eingehalten werden.
Profilierung und Publikation Die Profile müssen mit dem Eingang der Gesuchsakten, spätestens zum Zeitpunkt der Publikation sichtbar sein. Gesetzen und Verordnungen Die wichtigsten Vorschriften über das Baubewilligungsverfahren finden sich nachfolgend: |